VorbehMA_01_01_00_00_26_0110 Jede:r macht alles? Vorbehaltsaufgaben in der Pflege für Pflegefachpersonen
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt seit 2020 im § 4 erstmals pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Das sind bestimmte berufliche Aufgaben, die nur von qualifizierten Pflegefachpersonen ausgeführt werden dürfen. Die Vorbehaltsaufgaben stehen damit in engem Zusammenhang zum Pflegeprozess, der als professionsspezifische, analytische Arbeitsmethode der systematischen Strukturierung und Gestaltung des Pflegearrangements verstanden wird.
Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um pflegerische Aufgaben, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung sind. Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da die Feststellung des Pflegebedarfs sowie die Organisation einer prozessbezogenen Fachpflege nur noch durch zielgerichtet ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen verantwortet werden darf.
Ziel
Die digitale Informationsveranstaltung ermöglicht einen ersten Einblick in die Anforderungen an Pflegefachpersonen und die Auswirkungen von Vorbehaltstätigkeiten in der beruflichen Praxis.
Inhalte
- In der digitalen Informationsveranstaltung werden gesetzliche Regelungen zu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben geteilt.
- Ausgewählte Rechtliche Aspekte von Vorbehaltsaufgaben in ihrer Auswirkung auf Pflegefachpersonen und die tägliche Arbeit werden vorgestellt.
- Herausforderungen und Lösungen zur Umsetzung in der täglichen Arbeit werden diskutiert.
Zielgruppen
- Pflegefachpersonen
Referentin / Referent